HausHelden GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen, Transporte
und damit zusammenhängende Leistungen.
Hinweis für Verbraucher:
Bei Verträgen, die online, telefonisch oder außerhalb unserer Geschäftsräume
geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Eine dafür
erforderliche Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB und muss
gesondert bereitgestellt werden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
HausHelden GbRGesellschafter: Jonas Krügel und Elias Beifus
In der Hörn 16a
21035 Hamburg
Telefon:
+49 40 226327820
E-Mail:
info@haushelden-hh.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge
zwischen der HausHelden GbR, nachfolgend „Auftragnehmer“, und ihren
Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, über Entrümpelungen,
Haushaltsauflösungen, Wohnungs- und Gewerberäumungen, Transporte,
Demontagearbeiten, Entsorgungsleistungen und damit zusammenhängende
Nebenleistungen.
Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken
abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der
Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote, Kostenschätzungen und Preisangaben des Auftragnehmers sind
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot
bezeichnet werden.
Die auf der Website, in Werbemitteln oder in sonstigen Darstellungen
veröffentlichten Leistungen und Preise stellen kein verbindliches
Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag des
Auftraggebers ausdrücklich bestätigt, mit der Ausführung der Leistung
beginnt oder eine gesonderte Auftragsbestätigung übermittelt.
Grundlage des Vertrags sind die bei der Besichtigung, in Bildern,
Videos, Beschreibungen oder sonstigen Angaben erkennbaren und vom
Auftraggeber mitgeteilten Verhältnisse. Ändern sich diese Verhältnisse
oder stellt sich der tatsächliche Leistungsumfang größer dar, kann eine
Anpassung von Leistungsumfang, Ausführungszeit und Vergütung erforderlich
sein.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung,
dem Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Je nach Auftrag können insbesondere folgende Leistungen vereinbart werden:
- Entrümpelung und Räumung von Wohnungen, Häusern und Gewerbeobjekten
- Haushalts- und Wohnungsauflösungen
- Räumung von Kellern, Dachböden, Garagen und Lagerräumen
- Bearbeitung stark verschmutzter oder überfüllter Objekte
- Demontage beweglicher Einrichtungsgegenstände
- Abtransport und fachgerechte Entsorgung
- Transport von Gegenständen von einem Ausgangs- zu einem Zielort
- besenreine Übergabe, sofern vereinbart
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere Renovierungen,
Schadstoffsanierungen, Elektro-, Gas-, Wasser-, Abbruch- oder
Bauarbeiten, sind nicht geschuldet.
„Besenrein“ bedeutet die Entfernung grober Verschmutzungen und loser
Rückstände durch einfaches Fegen. Eine Fein-, Grund- oder
Spezialreinigung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen
Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:
- Art und Umfang der zu räumenden oder zu transportierenden Gegenstände
- Zugangs-, Park- und Transportbedingungen
- Etage, Aufzug, Treppenhaus und Laufwege
- bekannte Gefahrenstoffe, Schädlingsbefall, Schimmel oder Kontaminationen
- besonders schwere, wertvolle, zerbrechliche oder sensible Gegenstände
- bestehende Schäden am Objekt, an Wegen, Türen, Böden oder Einrichtungen
- behördliche, mietrechtliche oder sonstige Einschränkungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten
Zeitpunkt Zugang zu allen betroffenen Flächen erhält und die Leistung
ungehindert ausführen kann.
Erforderliche Genehmigungen, Schlüssel, Zufahrtsberechtigungen,
Parkflächen oder Halteverbotszonen sind vom Auftraggeber rechtzeitig
bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich eine Beschaffung durch den
Auftragnehmer vereinbart wurde.
Verzögerungen und Mehrkosten, die auf unvollständigen Angaben,
fehlendem Zugang oder einer sonstigen Pflichtverletzung des
Auftraggebers beruhen, können zusätzlich berechnet werden.
5. Eigentum und Verfügungsberechtigung
Der Auftraggeber versichert, Eigentümer der zur Räumung, Entsorgung,
Verwertung oder zum Transport übergebenen Gegenstände zu sein oder
über eine ausreichende Berechtigung des Eigentümers zu verfügen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei,
die daraus entstehen, dass Gegenstände ohne ausreichende Berechtigung
übergeben, entfernt, verwertet oder entsorgt wurden. Dies gilt nicht,
soweit der Auftragnehmer die fehlende Berechtigung kannte oder grob
fahrlässig nicht kannte.
Gegenstände, die nicht entfernt, verwertet oder entsorgt werden sollen,
müssen vor Beginn des Auftrags eindeutig gekennzeichnet oder aus dem
Arbeitsbereich entfernt werden. Bei Unklarheiten ist der Auftragnehmer
vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
6. Wertanrechnung und Verwertung
Eine Anrechnung verwertbarer Gegenstände auf die Vergütung erfolgt nur,
wenn dies ausdrücklich vereinbart und in Angebot oder Auftragsbestätigung
ausgewiesen wurde.
Die Bewertung richtet sich insbesondere nach Zustand, Nachfrage,
Verwertbarkeit, Transport-, Lager-, Prüfungs- und Verkaufskosten.
Ursprüngliche Anschaffungspreise oder persönliche Wertvorstellungen
sind für den erzielbaren Verwertungswert nicht maßgeblich.
Mit Übergabe der ausdrücklich zur Verwertung vorgesehenen Gegenstände
und entsprechender Verrechnungsvereinbarung darf der Auftragnehmer über
diese Gegenstände verfügen. Dies gilt nicht für Gegenstände, die
erkennbar persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger oder
sonstige offensichtlich sensible Inhalte darstellen.
Nachträgliche Ansprüche wegen eines abweichenden tatsächlich erzielten
Verkaufspreises bestehen nicht, sofern die Wertanrechnung ordnungsgemäß
und auf Grundlage der bei Vertragsschluss erkennbaren Umstände vereinbart
wurde.
7. Entsorgung und ausgeschlossene Stoffe
Der Auftragnehmer führt vereinbarte Entsorgungsleistungen nach den
jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und über geeignete
Entsorgungswege durch.
Gefährliche Stoffe und Gegenstände dürfen nur nach vorheriger
ausdrücklicher Vereinbarung übernommen werden. Hierzu können
insbesondere gehören:
- Asbest und asbestverdächtige Baustoffe
- Chemikalien, Farben, Lacke, Lösemittel und unbekannte Flüssigkeiten
- Gasflaschen, Druckbehälter und explosive Stoffe
- medizinische Abfälle, Spritzen oder infektiöse Materialien
- Munition, Waffen oder verbotene Gegenstände
- radioaktive oder sonstige besonders überwachungsbedürftige Stoffe
Werden solche Stoffe erst während der Arbeiten festgestellt, darf der
Auftragnehmer die Arbeiten im betroffenen Bereich unterbrechen. Die
weitere Vorgehensweise und dadurch entstehende Zusatzkosten werden
gesondert abgestimmt.
8. Transporte von A nach B
Bei Transportaufträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, Art, Menge,
Maße, Gewicht, Empfindlichkeit und Besonderheiten des Transportguts
vollständig mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat Transportgut transportsicher vorzubereiten und zu
verpacken, soweit Verpackungsleistungen nicht ausdrücklich Bestandteil
des Auftrags sind. Der Auftragnehmer kann erkennbar unzureichend
verpackte oder nicht sicher transportierbare Gegenstände zurückweisen
oder nach Abstimmung gegen gesonderte Vergütung sichern.
Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Kunstwerke, wichtige
Dokumente, Datenträger und Gegenstände von außergewöhnlichem Wert
werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung transportiert.
Soweit für einen Transport zwingende gesetzliche frachtrechtliche
Vorschriften gelten, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
9. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt
Vereinbarte Ausführungszeiten sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich
als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um
voraussichtliche Zeitangaben.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber möglichst frühzeitig über
erkennbare Verzögerungen. Verzögerungen aufgrund von Verkehr,
Witterung, Krankheit, Fahrzeugausfall, behördlichen Maßnahmen,
unvorhersehbaren Entsorgungsproblemen, höherer Gewalt oder anderen vom
Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen führen zu einer
angemessenen Verschiebung der Ausführungszeit.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei vom Auftragnehmer zu
vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.
10. Änderungen und Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden
gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere, wenn:
- die tatsächliche Menge erheblich von den Angaben abweicht
- zusätzliche Räume oder Gegenstände hinzukommen
- nicht mitgeteilte Erschwernisse auftreten
- besondere Demontage-, Verpackungs- oder Reinigungsarbeiten notwendig werden
- zusätzliche Entsorgungs- oder Transportkosten entstehen
Soweit möglich, stimmt der Auftragnehmer Zusatzleistungen und Mehrkosten
vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber ab. Ist eine sofortige
Entscheidung erforderlich, um Schäden oder unverhältnismäßige
Verzögerungen zu vermeiden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Vergütung, Anzahlung und Zahlung
Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung. Soweit nicht anders
angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich
der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern nach Maßgabe
des jeweiligen Angebots.
Die Vergütung ist grundsätzlich unmittelbar nach vollständiger
Leistungserbringung und Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann eine
Rechnung mit einem abweichenden Zahlungsziel ausstellen. In diesem Fall
ist der Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Rechnung genannten
Zeitraums ohne Abzug zu zahlen.
Zahlungen können nach Vereinbarung bar oder über die angebotenen
unbaren Zahlungswege erfolgen. Bei Barzahlung ist eine Quittung
auszustellen.
Bei größeren, besonders aufwendigen oder kostenintensiven Aufträgen kann
eine angemessene Anzahlung vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit der
Anzahlung werden vor Vertragsschluss individuell festgelegt.
Der Auftraggeber gerät nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug.
Im Verzugsfall können gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche
Verfolgungskosten verlangt werden.
12. Abnahme und Beanstandungen
Soweit die vereinbarte Leistung als Werkleistung einzuordnen ist, hat
der Auftraggeber die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Offensichtliche Beanstandungen sollten nach Möglichkeit bei der
Abnahme oder unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden,
damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung möglich ist.
Gesetzliche Mängelrechte und gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber eine gemeinsame
Dokumentation des Zustands vor und nach Durchführung der Arbeiten zu
verlangen. Hierzu können, unter Beachtung des Datenschutzes, auch Fotos
der Arbeitsbereiche angefertigt werden.
13. Vorbestehende und nicht erkennbare Mängel
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Mängel, die bereits vor
Beginn der Arbeiten vorhanden waren oder bei ordnungsgemäßer und
zumutbarer Prüfung nicht erkennbar waren, sofern der Auftragnehmer
diese Schäden nicht schuldhaft verursacht oder verschlimmert hat.
Dies gilt insbesondere für verdeckte, vorgeschädigte oder altersbedingt
instabile Leitungen, Böden, Wände, Türen, Treppen, Möbel,
Befestigungen und sonstige Bauteile sowie für nicht erkennbare
Schadstoffe, Schädlingsbefall, Feuchtigkeit oder Schimmel.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm bekannte Vorschäden, Risiken und
verdeckte Gefahren vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftragnehmer haftet außerdem unbeschränkt für vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen
Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig
vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden
ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies
auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
15. Absage, Kündigung und nicht durchführbare Aufträge
Für die Kündigung eines Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Insbesondere bleiben gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte von
Verbrauchern unberührt.
Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin ab oder
verhindert er die Durchführung, kann der Auftragnehmer die ihm nach
den gesetzlichen Vorschriften zustehende Vergütung beziehungsweise
Entschädigung verlangen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb
werden nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet.
Der Auftragnehmer darf die Leistung verweigern oder den Vertrag aus
wichtigem Grund kündigen, wenn eine sichere oder rechtmäßige Ausführung
nicht möglich ist, der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen trotz
angemessener Frist nicht erbringt oder erhebliche, zuvor nicht
mitgeteilte Gefahren auftreten.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht
zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten
Widerrufsbelehrung.
Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor
Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine gesonderte
Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Bei einem wirksamen Widerruf
kann für die bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachten Leistungen
Wertersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geschuldet sein.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung nur
unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Diese AGB
ersetzen weder die Widerrufsbelehrung noch die erforderlichen
Erklärungen des Verbrauchers.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig
festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden
Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern
bleiben unberührt.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden
Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die
auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen
dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres
gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis. Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung
gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
